Auftrag & Honorar

Auftrag & Honorar

Auftragsumfang und Honorar werden in einem Vertrag schriftlich vereinbart.

In der Regel berechnet sich mein Honorar nach Zeitaufwand, CHF 250 bis CHF 350 pro Stunde, abhängig von der Verantwortung, der Schwierigkeit der Angelegenheit und dem Fachgebiet.

Bei Vertretung in Gerichtsprozessen mit erheblichem Streitwert kann eine streitwertabhängige Honorarabrechnung erfolgen gemäss der jeweilig anzuwendenden kantonalen Anwaltsgebührenverordnung.

Üblicherweise ist ein Kostenvorschuss in der Höhe des zu erwartenden Aufwandes zu leisten. Eine Abrechnung erfolgt bei Beendigung des Mandates oder auf Ihren Wunsch hin. Dauert ein Mandat längere Zeit an oder bei grösserem Umfang sind allenfalls mehrere Akontozahlungen zu leisten.

Stehen Ihnen nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, um einen Rechtsanwalt zahlen zu können, aber Sie benötigen anwaltliche Unterstützung in einem anstehenden Gerichtsverfahren, so prüfe ich für Sie, ob Sie Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege sowie auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand haben. Diese Kosten müssen zurückerstattet werden, wenn sich später Ihre finanziellen Verhältnisse verbessern.
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